Leitlinien für staatliche Umweltschutzbeihilfen

Leitlinien für Klima-, Umweltschutz- und Energiebeihilfen 2022

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Die Kommission fordert Interessenträger zur Stellungnahme zu einem neuen Entwurf der Leitlinien für staatliche Klima-, Umweltschutz- und Energiebeihilfen auf, welche die bis Ende 2021 verlängerten Beihilfeleitlinien (Leitlinien für staatliche Umwelt- und Energiebeihilfen 2014-2020) ersetzen sollen. Im Rahmen der Eignungsprüfung der Beihilfevorschriften hatte die Kommission eine Evaluierung der geltenden Leitlinien durchgeführt. Diese Bewertung ergab, dass die geltenden Vorschriften aus Sicht der Kommission gut funktionieren, jedoch auch, dass einige gezielte Anpassungen erforderlich sein könnten. Neben der Vereinfachung und Aktualisierung bestimmter Vorschriften sollte der Anwendungsbereich der Leitlinien erweitert werden und künftig auch Bereiche wie saubere Mobilität und Dekarbonisierung einschließen. Zudem sollten die geltenden Vorschriften an die strategischen Prioritäten der Kommission wie den europäischen Grünen Deal und neuere regulatorische Änderungen in den Bereichen Energie und Umwelt angepasst werden. Vor diesem Hintergrund schlägt die Kommission eine Reihe gezielter Änderungen an den geltenden Leitlinien vor, unter anderem auch die Erweiterung des Anwendungsbereichs der Leitlinien, um Förderungen in neuen Bereichen (z. B. saubere Mobilität, Energieeffizienz von Gebäuden, Kreislaufwirtschaft und Biodiversität) und aller Technologien, die den Grünen Deal voranbringen können, einschließlich der Förderung erneuerbarer Energie, zu ermöglichen.

Aus Sicht von Vertretern aus der Erneuerbare-Energien-Branche gibt es noch Verbesserungsbedarf, so sollte jedenfalls ausgeschlossen werden, dass auch die Förderung diverser Formen fossiler Energien (etwa „low carbon“, CCS) oder Wasserstoff aus Nuklearenergie als Umweltschutzbeihilfen gefördert werden dürfen.

In der Stellungnahme verweist die IG Windkraft

- Bei Förderungen für erneuerbare Energien sollte den Mitgliedstaaten eine Wahlmöglichkeit hinsichtlich ihres gewünschten Energiemixes und hinsichtlich von Förderregelungen zukommen; die Vergabe von Förderungen über Ausschreibungen sollte nicht verpflichtend sein. Eine aktuelle Studie der Energy Watch Group et al. zu den Defiziten von Ausschreibungssytemen ist hier zu finden:
https://www.energywatchgroup.org/a-wider-energy-policy-mix/, deutsche Zusammenfassung unter https://energywatchgroup.org/wp-content/uploads/EWG_Summary_DE_A-Wider-Energy-Policy-Mix_2020.pdf


- Es muss klargestellt werden, dass keine Förderungen für fossile Energien zulässig sein dürfen, auch nicht für CO2-arme Technologien, oder für Wasserstoff aus nuklearen Quellen.

Weiterführende Links

Konsultationsdokument (englisch)
Presseaussendung der Kommission

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