Energiecharta-Vertrag als Geheimwaffe fossiler Konzerne

Österreich und Europa müssen aus dem Vertrag aussteigen und sich für eine Erneuerbaren-Charta einsetzen

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St. Pölten, am 19.2.2021: Im Rahmen einer gemeinsamen Veranstaltung von Attac Österreich und IG Windkraft diskutierten gestern Abend Energiesprecher*innen österreichischer Parteien mit den Vertreter*innen der Organisationen über den Energiecharta-Vertrag (ECT). Moderiert wurde die Diskussion von Marina Delcheva von der Wiener Zeitung. Die Energie Charta gibt es genauso lange wie Windräder in Österreich Strom erzeugen. Während Windräder helfen die Treibhausgasemissionen zu senken, bewirkt der ECT, dass fossile Konzerne neben hohen Geldsummen für große Investitionen in der Erdölwirtschaft auch noch staatliche Schadensersatzzahlungen einstreichen können und damit die Energiewende behindern. „Österreich und die EU müssen daher aus dem ECT so rasch wie möglich austreten“, fordert Johanna Bürger von Attac Österreich und Stefan Moidl, Geschäftsführer der IG Windkraft ergänzt: „Die Bevorzugung der Erdölwirtschaft muss endlich beendet werden, damit wir die Energiewende noch rechtzeitig schaffen und der Klimakrise rasch entgegentreten können.“

ECT mit Klimaverpflichtungen der EU unvereinbar

„Was als Investitionsschutzmechanismus entwickelt wurde, entpuppt sich bei der Energiewende als riesiger Hemmschuh“, bemerkt Moidl: „Der Vertrag ist mit den Klimaverpflichtungen der EU unvereinbar. Er sichert nämlich alle Investitionen im Energiesektor - und somit auch jene von Kohle, Erdgas und deren Infrastruktur - ab.“ Um ihren Klimaverpflichtungen nachzukommen, müssten Regierungen Kohlebergwerke und Kohlekraftwerke schließen, den Öl- und Gasbetrieb einstellen, Infrastruktur für fossile Brennstoffe stilllegen und Subventionen kürzen. Aber wenn sie das tatsächlich tun, könnten Investoren
auf den ECT zurückgreifen und hohe Entschädigungszahlungen verlangen. „Schätzungen gehen davon aus, dass sich die potenziellen Kosten solcher Ansprüche bis 2050 auf mindestens 1,3 Billionen Euro belaufen werden“, erklärte Bürger. „Der Energiecharta-Vertrag ermöglicht fossilen Energiekonzernen gegen Klimaschutzmaßnahmen von Staaten mit Schadensersatzforderungen in Milliardenhöhe vorzugehen. Er ist ein riesiger Bremsklotz beim Klimaschutz, weil er die Profite der fossilen Industrie schützt und Staaten für Klimaschutz bestraft“, bemerkt Lukas Hammer, Sprecher für Klimaschutz und Energie der Grünen.

Austritt aus dem ECT reicht nicht aus

Ein Austritt aus dem ECT allein reicht aber nicht aus, da der Vertrag den Investoren erlaubt, Regierungen noch 20 Jahre nach ihrem Austritt aus dem ECT auf dessen Grundlage zu verklagen. „Um dieses Problem zu mildern, sollten die austretenden Länder ein Abkommen verabschieden, das Ansprüche von Investoren innerhalb dieser Ländergruppe ausschließt“, fordert Moidl.

Sonderrechte für Konzerne beenden

Im Rahmen des ECT können nur ausländische Firmen klagen, inländische Firmen haben keinen Zugang zu diesem System der Paralleljustiz. „Für mich ist Klimaschutz vor allem auch eine Frage der Gerechtigkeit und damit völlig unvereinbar mit Sonderklagerechten für Konzerne", so Julia Herr, Umweltsprecherin der SPÖ.

Erneuerbaren-Charta mit Klimaverpflichtung gefordert

„Die Energiewende braucht Energieunternehmen, und diese brauchen auch für erneuerbare Energie Rechtssicherheit. Wir sollten die Globalisierung ökologisieren, anstatt sie prinzipiell zu verteufeln“, bemerkt Michael Bernhard, Umweltsprecher der Neos. Moidl betont zum Abschluss: „Ein Erneuerbaren-Charta-Vertrag, der unter das Pariser Klimaabkommen eingeordnet wird und auf Instrumente der Espoo-Konvention und des Arhus Abkommens zurückgreift, könnte einen deutlichen Fortschritt für den Klimaschutz bringen. Wir brauchen Vorrang für die Erneuerbaren und ein klares Stoppschild für Kohle, Erdöl und Erdgas.“

Hintergrund zum Energiecharta-Vertrag

Der Energiecharta-Vertrag ist ein internationales Abkommen, das 1994 unterzeichnet wurde. Gegenwärtig gibt es 53 Vertragsparteien, darunter die EU, fast alle europäischen Länder, die Türkei, Zentralasien und Japan. Der Vertrag gewährt weitreichende Befugnisse für ausländische Investoren im Energiesektor, der in der Praxis weit über den Eigentumsschutz, den jedes Unternehmen nach staatlichem Recht hat, hinausgeht.

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Rückfragehinweis

Mag. Martin Jaksch-Fliegenschnee, IG Windkraft, Tel. +43 660 20 50 755