Ökostromnovelle tritt in Kraft

Für alle bewilligten Windkraftanlagen reichen die zusätzlichen Mittel nicht aus. Wieviel Windkraft kann mit dem neuen Gesetz tatsächlich gebaut werden?

© Nimfuehr
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St. Pölten: Die kleine Ökostromnovelle, die Ende Juni im Nationalrat beschlossen wurde, ist gestern veröffentlicht worden und wird in Kraft treten. Dadurch können einige bereits genehmigte Windräder mittels eines Sonderkontingents vorzeitig gebaut werden. Ob und welche Projekte in den Genuss des Sonderkontingentes kommen, kann erst verlässlich Anfang 2018 gesagt werden. Jetzt weiß man bereits, dass die zu Verfügung stehenden Mittel aber bei Weitem nicht ausreichen, um alle genehmigten Windkraftanlagen tatsächlich errichten zu können. Die Novelle bringt jedoch neben dem Ausbauimpuls auch Sicherheit bzw. Verbesserungen für weiter wartende Windkraftprojekte.

„In Österreich sind 300 bewilligte Anlagen mit einer Gesamtleistung von rund 900 Megawatt in der Warteschlange bei der Förderstelle. Die zusätzlichen finanziellen Förderungen reichen aber nur für etwa 120 Windkraftanlagen mit 350 Megawatt, also nicht einmal für die Hälfte der Anlagen“, so Stefan Moidl, Geschäftsführer der IG Windkraft. Die anderen Projekte verharren weiterhin in der Warteschlange. Durch eine Anpassung im Ökostromgesetz haben diese Projekte zumindest aber eine Umsetzungsperspektive bekommen, damit sie in den nächsten fünf Jahren realisiert werden können.

In der politischen Konstellation ist das Ergebnis als guter Kompromiss zu bewerten. Im Lichte des Klimaabkommens von Paris aber eher enttäuschend. Aus Klimaschutzsicht sollte der Ausbau der erneuerbaren Energien ambitioniert und rasch angegangen werden. „Es ist nicht zu verstehen, warum fertig genehmigte Ökostromprojekte auf die lange Bank geschoben werden, obwohl sie ohne die Gesamtkosten der Ökostromförderung zu erhöhen alle sofort gebaut werden könnten“, so Moidl. Trotz der kleinen Ökostromnovelle werden die in den kommenden Jahren zur Verfügung stehenden Fördermittel durch die bereits bewilligten Windkraftprojekte ausgeschöpft.
„Die neue Regierung nach der Wahl muss eine langfristige Richtungsentscheidung für die Klima- und Energiepolitik fällen. Es braucht einen ambitionierten Ökostromausbau in Österreich für eine Stromversorgung zu 100 Prozent aus erneuerbaren Energien“, fordert Moidl.

Fristen für Windkraftprojekte in der Warteschlange

Ab Oktober können sich jene Projekte, die bei der Förderstelle in der Warteschlange hängen, um das Sonderkontingent bewerben. Windkraftprojekte mit rund 350 MW Leistung können dann jedoch mit starken Tarifabschlägen vorzeitig gebaut werden. Entscheidend ist die derzeitige Reihung in der Warteschlange. Die übrigen Projekte können voraussichtlich im normalen Förderregime, unter der Voraussetzung, dass das Ökostromgesetz bis zum Ende seiner Gültigkeit im Jahr 2022 bestehen bleibt, in den nächsten fünf Jahren umgesetzt werden.

Eckpunkte der Ökostromnovelle für die Windkraft

- 45 Millionen Euro zusätzliche Mittel für den Abbau der Warteschlange (§ 23a Abs1). Diese Mittel reichen für circa 120 Windkraftanlagen mit 350 MW Leistung.
- Erstreckung der Verfallsfrist für bereits eingereichte und bei der OeMAG gereihte Anträge auf Kontrahierung von 3 auf 5 Jahre (§ 15 Abs 5)
- Verlängerung der Errichtungsfrist von derzeit 3 auf 4 Jahre (§ 15 Abs 6)
- Aufnahme aller Anlagen in ein Ökostromanlagenregister (§ 37 Abs 5)

Rückfragehinweis

Mag. Stefan Moidl
Mobil: +43 (0) 676 3707820
s.moidl@igwindkraft.at

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