EU Kommission in der Hand der Atomlobby

Beihilfenrecht und 2030 Zielsetzungen der EU weisen in eine strahlende Zukunft

Wien: Derzeit werden die Leitlinien für staatliche Umweltschutzbeihilfen überarbeitet und die Zielsetzungen für Energie und Klimaschutz für 2030 formuliert. „Die Entwürfe, die jetzt auf dem Tisch liegen, zeigen weit in eine strahlende Atomenergievergangenheit und widersprechen dem geltenden EU-Recht“, ärgert sich Stefan Moidl, Geschäftsführer der IG Windkraft. Stephane Bourgeois, Head of Regulatory Affairs des Europäischen Windenergie Verbandes (EWEA) ergänzt: „Der Umbau zu einer erneuerbaren Energieversorgung bedarf eines ambitionierten und verbindlichen Ziels, das auch auf Ebene der Mitgliedstaaten heruntergebrochen ist.“

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Die aktuellen Entwürfe für die Leitlinien für staatliche Umweltschutzbeihilfen lesen sich, genauso wie der Vorschlag für die Zielsetzungen bis 2030 der EU Kommission, wie ein Frontalangriff gegen die erneuerbaren Energien. Gleichzeitig wird eine enorme Subvention von englischen Atomkraftwerken von Kommissar Oettinger als prüfenswert eingestuft. „Dabei geht es hier um Subventionen in der Höhe von 11 Cent pro kWh Atomstrom, und das indexangepasst und über 35 Jahre“, ärgert sich Moidl und ergänzt: „Während wir für Windenergie in Österreich nur 9,36 Cent pro kWh lediglich 13 Jahre erhalten.“

Leitlinien konterkarieren europäische Ziele

„Der Entwurf für die Leitlinien für staatliche Umweltschutzbeihilfen würde einem Komplettstillstand des europäischen Ausbaus für erneuerbare Energien gleichkommen“, erklärt Ursula Nährer, Juristin der IG Windkraft. In 19 europäischen Staaten sind derzeit Einspeisetarifregelungen implementiert. Auch die anderen derzeitigen Fördermechanismen in den restlichen EU-Staaten sind großteils mit dem Entwurf nicht kompatibel. Das würde zu einem Fördersystemumbau in ganz Europa führen. „Dieser Leitlinienentwurf bedroht aber nicht nur massiv unsere funktionierenden Fördermodelle, sondern widerspricht klar dem EU-Recht“, berichtet Nährer und ergänzt: „Die freie Wahl der Energieträger, ein Recht der Mitgliedsstaaten, würde durch die Richtlinie beschränkt. Dadurch wären auch die Zielsetzungen für 2020 massiv gefährdet.“

Erneuerbaren Ziele bis 2030 mit Handschrift der Atomlobby

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Letzte Woche hat die EU Kommission auch den Entwurf für die Zielsetzungen für 2030 veröffentlicht. „Der Entwurf entspricht genau der Linie von Großbritannien und diese folgt den Ideen der Atomlobby“, ärgert sich Stephane Bourgeois und setzt fort: „Die Zielsetzung für den Ausbau der erneuerbaren Energien ist extrem niedrig. Daher haben erneuerbaren Energieverbände in Europa 45% gefordert.“ Ohne einem ambitionierten Erneuerbaren-Ziel wird der Druck, das CO2-Ziel mittels Atomkraft zu erreichen immer größer.
Der Entwurf der EU-Kommission wiederspricht auch dem Wunsch des EU-Parlaments und einer großen Anzahl von Mitgliedstaaten, Im vorgelegten Entwurf ist zwar der Ausbau als 27%-Anteil erneuerbarer Energien als bindendes Ziel auf EU-Ebene formuliert. Allerdings soll das Ziel nicht auf die Mitgliedstaaten heruntergebrochen werden. „Wer soll denn dann in die Pflicht genommen werden? Die tatsächliche Umsetzung kann nur in den Mitgliedsstaaten erfolgen. Daher sind auf dieser Ebene auch verbindliche Zielsetzungen erforderlich“, erklärt Moidl und ergänzt abschließend: „Nun liegt es am Rat der Energieminister und am Europäischen Parlament, eine radikale Verbesserung der Zielsetzungen zu erreichen.“

Rückfragehinweis:

Mag. Martin Fliegenschnee-Jaksch
Mobil: +43 (0)660/20 50 755
m.fliegenschnee@igwindkraft.at

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