Neue Rahmenbedingungen für Windenergie in Niederösterreich

Totalstopp der Entwicklung von neuen Windkraftprojekten bis Ende des Jahres?

Langenlois, am 2. Mai 2013: Heute wurde nach der niederösterreichischen Regierungsklausur die Totalbremsung der Windenergieentwicklung angekündigt. Alle Projekte deren Windparkflächen nicht bis 23.Mai gewidmet sind, werden erst mit Jahresende wissen, ob sie eine Realisierungschance haben. Bis dahin soll eine Zonierung des gesamten Bundeslandes erarbeitet werden. Die IG Windkraft steht zwar einer konstruktiven Weiterentwicklung des Windkraftausbaus in NÖ offen gegenüber, ruft aber nach zu besonnenen Übergangsregelung auf und warnt vor lang andauernden Verzögerungen für die Windenergie. Das schadet den gemeinsam mit den Gemeinden gerade in Entwicklung stehenden Windkraftprojekten, der Investitionssicherheit und gefährdet damit hunderte Arbeitsplätze.

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„Die Energiewende ist irreversibel und unumkehrbar“ bekräftigt Landeshauptmann, Dr. Erwin Pröll bei der Pressekonferenz nach der Regierungsklausur in Langenlois und ergänzt: „Die Energieziele des Energiefahrplans 2030 bleiben aufrecht und die Windkraft ist eine wesentliche Säule zur Umsetzung.“ „Damit der Windkraftausbau aber nicht zum Rückschritt im Landschaftsbild wird“, so Pröll, wurde ein Widmungsstopp und die Ausarbeitung einer Zonierung für Niederösterreich angekündigt.

„Wir sind seit Jahren in Diskussionen zur Raumordnung involviert und es gibt jetzt schon Regionen, in denen eine Zonierung als kleinregionaler Prozess konstruktiv umgesetzt wird“, erklärt Mag. Stefan Moidl, Geschäftsführer der IG Windkraft, und ergänzt: „Diese Projekte jetzt monatelang in den Warteraum zu stellen, obwohl die Zonierung dort bereits abgeschlossen ist, kann ich nicht nachvollziehen. Für diese Windparks muss ein proaktiver Weg abseits der Gesamtzonierung gefunden werden“ Mit dieser Lösung kann zumindest für Projekte, für die regional bereits Konsens gefunden wurde ein Totalstopp vermieden werden.

Niederösterreich hat bereits weltweit die strengsten gesetzlichen Vorgaben

In Niederösterreich ist der Anteil der Flächen die unter Naturschutz (Nationalparks, Naturschutzgebiete, Natura 2000 Gebiete etc.) stehen, deutlich höher als in anderen Bundesländern. Auf diesen Flächen ist eine Errichtung von Windkraftanlagen praktisch nicht möglich. Aufgrund dieser strengen Vorgaben wurde bisher in Niederösterreich die Entscheidung zu Windkraftanlagen anlassbezogen und regional in den Bewilligungsverfahren getroffen.

Nach dem Raumordnungsrecht muss eine Windkraftanlage zusätzlich mindestens 1.200 Meter vom Siedlungsgebiet entfernt sein und 2.000 Meter bis zur Nachbargemeinde einhalten sofern diese nicht zustimmt. „Diese Abstandsregeln sind weltweit die größten Abstandsregeln für Windkraftanlagen“, berichtet Moidl.

Niederösterreichische Bevölkerung befürwortet den Windkraftausbau

Die verstärkte Nutzung der Windkraft ist den Niederösterreichern ein wichtiges Anliegen. Mehr als 80 % der Bevölkerung sprechen sich in Meinungsumfragen für einen verstärkten Ausbau der Windkraft aus. Das ist der höchste Wert aller erneuerbaren Erzeugungsanlagen. Auch sind in den letzten Jahren die überwiegende Mehrheit der Volksabstimmungen in den Gemeinden zu Windkraftprojekten positiv ausgegangen.

Widmungsstopp darf laufende Projekte nicht betreffen

Unproblematische Windkraftprojekte, die auch im Konsens mit der örtlichen Bevölkerung entwickelt wurden und bei denen bereits wesentliche Schritte wie z.B. die Strategische Umweltprüfung und der Umwidmungsprozess laufen, dürfen von diesem Stopp nicht betroffen sein. Bei diesen Projekten geht es um Investitionen in Millionenhöhe und hunderte Arbeitsplätze. Wenn man diese Projekte von heute auf morgen verzögert, könnten sie im Zusammenspiel mit der bundespolitischen Fördersituation über Jahre verzögert werden. Das schadet nicht nur den niederösterreichischen Betreibern, sondern auch der Investitionssicherheit und damit auch dem Wirtschaftsstandort Niederösterreich.

„Wir stehen zu einem geordneten Windkraftausbau, können aber nur vor ‚Ho Ruck Aktionen’ warnen“, so Moidl abschließend.

Rückfragehinweis:

Mag. Martin Fliegenschnee-Jaksch
Mobil: +43 (0)660/20 50 755
m.fliegenschnee@igwindkraft.at

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